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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Rolladen Zinn erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen  Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart  werden. Entgegenstehende oder von den allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Rolladen Zinn abweichende  Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Firma Rolladen Zinn hätte ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. 

  2. Angebot- und Vertragsschluss
    Der Vertrag kommt zu Stande, wenn die Firma Rolladen Zinn das durch die Bestellung des Kunden abgegebene Vertragsangebot durch eine schriftliche Auftragsbestätigung annimmt. Diese Auftragsbestätigung beinhaltet alle wesentlichen Bestandteile der Bestellung des Kunden. Die Auftragsbestätigung ist vom Kunden sofort zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 3 Tagen schriftlich vorzubringen. Die Firma Rolladen Zinn behält sich vor, auch nach Zugang der Auftragsbestätigung eine Bonitätsprüfung des Kunden bei Auskunfteien, Banken bzw. der Schufa durchzuführen und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurück zu treten. Für den Fall, dass offensichtliche Datenbankfehler, Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler vorliegen, kann die Firma Rolladen Zinn ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.
  3. Preise / Zahlungsbedingungen
    Die genannten Preise verstehen sich bei Lieferung innerhalb der EU zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In allen anderen Fällen ist der ausgewiesene Preis der Nettopreis ohne Mehrwertsteuer. In diesen Ländern ist der Kunde verantwortlich für die ordnungsgemäße Abfuhr der notwendigen Zölle und Gebühren. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die Gefahr geht mit der Versendung des Liefergegenstandes auf den Besteller über, auch wenn im Einzelfall Lieferung frei Haus vereinbart wurde. Verpackungen werden Eigentum des Abnehmers und von der Firma Rolladen Zinn berechnet. Porto- und Versandspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Nachdem ausschließlich nach Kundenangaben maßgefertigte Einzelanlagen produziert werden, liefert Firma Rolladen Zinn nur gegen Vorkasse. Der Kunde kann durch Überweisung, Scheck oder Kreditkarte zahlen. Sollte in Ausnahmefällen gegen Rechnung geliefert werden, hat die Zahlung innerhalb von 10 Tagen netto Kasse zu erfolgen, sofern nichts abweichendes Schriftliches vereinbart ist. Reparatur-, Dienstleistungs- und Montagerechnungen sind sofort netto Kasse zu bezahlen. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist die Firma Rolladen Zinn berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu erheben. Einer Mahnung bedarf es hierzu nicht. Kommt der Kunde seinen Pflichten aus der Geschäftsverbindung nicht nach, ist die Firma Rolladen Zinn berechtigt, Lieferungen einzustellen, Forderungen für fällig zu erklären, eingeräumte Zahlungsziele und vereinbarte Bonifikationen zu widerrufen und die Rechte aus Eigentumsvorbehalten auszuüben.
    1. Berechnungsgrundlagen bei Reparatur- und Serviceleistungen
      Die Firma Rolladen Zinn berechnet für die Anfahrt eine Fahrzeitpauschale sowie den Montagewageneinsatz. Es wird grundsätzlich die erste halbe Stunde eines Einsatzes berechnet auch wenn der Arbeitseinsatz kürzer war. Dauert der Einsatz länger als eine halbe Stunde wird danach im 15 Minutentakt je angefangene viertel Stunde abgerechnet. Die Fahrzeuge sind grundsätzlich mit 2 Monteuren besetzt.
  4. Liefer-, Leistungs-, Abnahme-, und Abruffristen
    Liefer- bzw. Leistungsfristen sind unverbindlich und gelten nur als annähernd vereinbart. Verbindlich vereinbarte Liefertermine bedürfen der gesonderten Schriftform und müssen ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Firma Rolladen Zinn kommt nur dann in Verzug, wenn der Besteller, nachdem die Firma Rolladen Zinn die unverbindlich vereinbarte Liefer- und Leistungsfrist nicht eingehalten hat, der Firma Rolladen Zinn schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzt mit dem Hinweis, dass er die Abnahme der Lieferung oder Leistung nach Ablauf der Frist ablehne. Mit Ablauf dieser Frist kommt die Firma Rolladen Zinn in Verzug, jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages. Teillieferungen bzw. Teilleistungen sind möglich. Der Besteller kann neben Lieferung und Leistung Ersatz eines durch die Verzögerung etwa entstandenen Schaden verlangen, wenn er diesen nachweisen kann. Dieser Anspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit der Firma Rolladen Zinn auf höchstens 5% des Entgelts. Der Liefer- bzw. Leistungstermin verschiebt sich auch innerhalb eines Lieferverzuges angemessen bei Ereignissen, die der Firma Rolladen Zinn die Lieferung bzw. Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere bei Streik sowie bei Eintritt höherer Gewalt. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse bei Vorlieferanten und Subunternehmern der Firma Rolladen Zinn eintreten. Bei Abnahmeverzug des Kunden sind wir nach einer angemessenen Nachfristsetzung verbunden mit einer Ablehnungsandrohung berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Im Falle einer Schadenersatzforderung kann die Firma Rolladen Zinn 30% des vereinbarten Preises ohne Umsatzsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.
  5. Rückgaberecht und Widerruf
    Alle bestellten Produkte sind nach Kundenwünschen produzierte Maßanfertigungen. Sie sind grundsätzlich von Umtausch bzw. Rückgabe ausgeschlossen. Ebenso entfällt ein Widerrufs-recht. Für Standardware bzw. Zubehörteile besteht ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen.
  6. Eigentumsvorbehalt und Forderungsabtretung
    Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Kunden aus der Geschäftsverbindung mit der Firma Rolladen Zinn Eigentum der Firma Rolladen Zinn. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt die Verarbeitung und Umbildung stets für die Firma Rolladen Zinn, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das Eigentum der Firma Rolladen Zinn durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Mit- bzw. Volleigentum an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die Firma Rolladen Zinn übergeht.
  7. Mängelrügen und Gewährleistung
    Die Firma Rolladen Zinn gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel und Fehler sind spätestens 10 Tage nach Übergabe der Firma Rolladen Zinn gegenüber schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Transportschäden sind unmittelbar dem Frachtführer schriftlich anzuzeigen. Soweit die von der Firma Rolladen Zinn gelieferten Waren Fabrikationsfehler aufweisen, werden diese nach Ermessen der Firma Rolladen Zinn nachgebessert oder Ersatz geliefert. Im Falle der Mängelbeseitigung übernimmt die Firma Rolladen Zinn alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Solange Mängelbeseitung oder Lieferung einer mangelfreien Sache möglich sind, sind Ansprüche auf Wandelung und Minderung ausgeschlossen.

    Die Firma Rolladen Zinn erkennt nur solche Abweichungen im Rollostoff bzw. im Markisentuch als Fehler an, die als Fehler bzw. als Mangel im Fehlerkatalog vom Bundesverband Kunststoff- und Schwergewebekonfektion e.V., Düsseldorf bezeichnet werden (insbesondere werden nicht anerkannt: Wickelfalten, Kreideeffekt, Knickfalten, eingewebte Fremdfasern und Farbschmutzer, Knoten und Noppen, Welligkeit im Stoff- und Nahtbereich, Wickelwellen neben der Naht).

    Geringfügige, technisch bedingte Struktur- und Farbabweichungen in sämtlichen Stoffen, Kunststoff- und Metallteilen des Leistungsgegenstandes zu den vorgezeigten Musterkatalogen oder Abbildungen im Internet oder zu ehemals erfolgten Lieferungen sind unvermeidbar und gelten nicht als Reklamationsgrund. Dies gilt ebenso für Maßabweichungen von +/- 5 mm.

    Abbildungen, Maße, Gewichtsangaben, technische Daten, Farben usw. sind nur annähernd verbindlich. Angaben in Prospekten und Bedienungsanleitungen sind nicht zugesichert. Abweichungen der Beschaffenheit der Ware aufgrund der Verbesserung in der Produktion der Vorlieferanten können nicht ausgeschlossen werden und stellen keine Mängel dar. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die bestellten Artikel zu dem vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind und dass die Waren den in der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union geltenden technischen Richtlinien, Normen etc. entsprechen.

    Die Haftung, die sich aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ergibt, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

    Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
    Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
    Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch den Kunden oder Dritte aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, Inbetriebsetzung oder unsachgemäße Elektroanschlussarbeiten (außer es liegt eine schriftliche fehlerhafte Einweisung durch die Firma Rolladen Zinn vor), natürliche Abnutzung, Umwelteinflüsse, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung, Änderungen am Liefergegenstand, oder Auswechslung von Teilen, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.

    Wurde die Abnahme einer Erstmusterprüfung vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Besteller bei sorgfältiger Abnahme oder Erstmusterprüfung hätte feststellen können.
  8. Datenschutz
    Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Informations- und Kommunikationsdienstgesetzes gespeichert. Bei der Bestellabwicklung können Daten gegebenenfalls an mit der Firma Rolladen Zinn verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Die Firma Rolladen Zinn ist berechtigt, die persönlichen Daten zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung an entsprechende Institute (Bank, Auskunftei, Schufa etc.) zu übermitteln.
  9. Gerichtsstand
    Erfüllungsort ist Mainz. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten mit Vollkaufleuten ist Mainz. Der Gerichtsstand bei Kaufverträgen mit Endverbrauchern richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.
  10. Sonstiges
    Sollte eine Bestimmung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine solche Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
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